
In vielen Unternehmen nutzen Beschäftigte private KI-Tools wie ChatGPT & Co. dazu, um etwa Mail-Antworten zu formulieren oder lange Dokumente zusammenzufassen. Laut einer Bitkom-Umfrage ist dieses Vorgehen in 8% der Unternehmen weit verbreitet (2024: 4%), 17% berichten von Einzelfällen (2024: 13%). Weitere 17% (2024: 17%) wissen es nicht sicher, gehen aber davon aus, dass Beschäftigte im Job auf private KI-Anwendungen zurückgreifen. Für die Untersuchung wurden im Auftrag des Branchenverbands 604 Unternehmen in Deutschland ab 20 Beschäftigten befragt.
Davon gibt ein weiteres Viertel (24%, 2024: 25%) an, zwar nicht sicher zu wissen, ob private Zugänge zu KI-Tools verwendet werden, aber nicht davon ausgehen. Und 29% (2024: 37%) sind sich sicher, dass das nicht der Fall ist. „Künstliche Intelligenz entwickelt sich im Alltag vieler Menschen zu einer Standardtechnologie. Mit der Verbreitung von KI-Tools, etwa auf dem Smartphone, wächst auch der Wunsch, die Vorteile bei der Arbeit zu nutzen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Die Unternehmen sollten KI-Wildwuchs vermeiden und der Entwicklung einer Schatten-KI vorbeugen. Dazu müssen sie klare Regeln für den KI-Einsatz aufstellen und ihren Beschäftigten KI-Technologien zur Verfügung stellen.“
Aktuell stellt ein Viertel (26%) der Unternehmen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zugang zu generativer KI bereit. Bei kleineren Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten sind es 23%, bei denen mit 100 bis 499 Beschäftigten 36% und bei größeren Unternehmen ab 500 Beschäftigten sogar 43%. Weitere 17% aller Unternehmen planen, unternehmenseigene KI-Angebote bereitzustellen, 30% können sich das zumindest vorstellen. 9% haben sich damit noch nicht beschäftigt, 14% schließen das grundsätzlich aus.
Inzwischen hat knapp ein Viertel (23%) der Unternehmen Regeln für den Einsatz von KI-Tools aufgestellt, vor einem Jahr waren es erst 15%. Weitere 31% haben das fest vor (2024: 23%). Gleichzeitig wollen 16% auch künftig darauf verzichten (2024: 18%), 24% haben sich damit noch nicht beschäftigt (2024: 36%).
Bitkom empfiehlt, dass Arbeitgeber in Unternehmensrichtlinien Regeln für die Nutzung von KI am Arbeitsplatz festlegen. Laut Branchenverband sollte insbesondere festgelegt werden, welche KI-Tools zu welchem Zweck von den Beschäftigten genutzt werden dürfen. Auch weitergehende Vorgaben wie eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte und eine Offenlegungspflicht bezüglich des Einsatzes von KI können dort niedergelegt werden. Darüber rät der Verband dazu, Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und der Vermeidung von Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen 17% werden.















