
Seit dem 2. August müssen Unternehmen die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO einhalten. Chatbots, synthetische Inhalte, Deepfakes, KI-Texte – wer KI anbietet oder betreibt, muss Farbe bekennen. Doch was auf dem Papier für Klarheit sorgen soll, offenbart bei näherem Hinsehen ein vertrautes Muster europäischer Regulierung: Das ‚Ob‘ ist verbindlich geregelt, das ‚Wie‘ bleibt weitgehend dem Soft Law überlassen.












