Programmierbare Mikroelektronik ersetzt mechanische Systeme

Der Eiffelturm als Leuchtturmprojekt

Aufzugsanlagen sind im Automationszeitalter angekommen: Vermehrt ersetzt programmierbare Mikroelektronik mechanische Systeme - auch bei sicherheitsrelevanten Funktionen. Betreiber und Hersteller sehen sich geringeren Kosten bei mehr Sicherheit gegenüber. Am Beispiel der Schrägaufzüge im Pariser Eiffelturm zeigt TÜV Süd, welche regulatorischen Anforderungen die technischen Möglichkeiten mit sich bringen.

Repräsentative Schrägaufzüge

Der Eisenfachwerkturm in Frankreichs Hauptstadt ist nicht nur architektonisch etwas Besonderes, sondern auch fördertechnisch: Zwischen dem Erdgeschoss und der zweiten Etage fahren fünf Aufzüge schräg von den Pfeilern aus in alle vier Himmelsrichtungen mit bis zu mehreren hundert Personen pro Stunde. Von dort aus bis zur Spitze können wiederum zwei ‚Duolifte‘ stündlich über tausend Personen transportieren. Um deren fortwährenden Betrieb zu gewährleisten, wurden die Schrägaufzüge in den vergangenen zehn Jahren unter anderem mit neuen Fahrkörben ausgestattet und mit einer Klimaanlage und einem neuen Antrieb versehen. Derzeit werden Komponenten mit sicherheitsrelevanten Funktionen ausgetauscht bzw. erneuert. Die Sachverständigen von TÜV Süd wurden mit deren Baumusterprüfung beauftragt. PESSRAL soll unter anderem den mechanischen Geschwindigkeitsbegrenzer ersetzen. Er dient als Prototyp für moderne Sicherheitsfunktionen.

Ausblick

Zahlreiche Normen und Sicherheitsanforderungen sowie Richtlinien, die die Zertifizierung von Systemen auf dem europäischen Markt regulieren, haben dafür gesorgt, dass Aufzüge zu den sichersten Transportmitteln gehören. Die Herausforderung besteht bei Sonderanfertigungen wie für den Eiffelturm darin, vorhandene Normen als Prüfgrundlage auf neue Technologien anzuwenden. Die hier gewonnenen Erkenntnisse dienen künftig dazu, die Automatisierungstechnik für die Funktionale Sicherheit von Aufzügen weiterzuentwickeln.

• Die Europäische Norm 61508 definiert Anforderungen zur Entwicklung von elektrischen, elektronischen und programmierbaren elektronischen, sicherheitsgerichteten Systemen.

• Die Aufzugsrichtlinie 2014/33 /EU konkretisiert die Anforderungen an die Beschaffenheit der Aufzüge als Voraussetzung für das Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum.

• Die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV setzt eine Gefährdungsbeurteilung voraus und definiert Betreiberpflichten: Sie verlangt eine beauftragte Person für Aufzugsanlagen, ein Notrufmanagement, eine Prüfung vor erster Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen nach TRBS1201 – Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen, in diesem Fall Aufzügen.

• Die Europäische Norm 81-20/50 beschreibt die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen.

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