Kommentar

IT-Sicherheitsgesetz nur mit ‚fragwürdigem Mehrwert‘?

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Der Digitalverband Bitkom kritisierte das neu verabschiedete IT-Sicherheitsgesetz 2.0 der deutschen Bundesregierung als „eine Kombination aus technischer Zertifizierungsmaschinerie und politisch-regulatorischem Gutdünken mit fragwürdigem Mehrwert für die IT-Sicherheit“. Diese Position kann Rainer M. Richter, Experte für IT-Security und Geschäftsführer von IoT Inspector, nicht teilen: „Das Gesetz ist lange überfällig und inkludiert endlich alle Geräte, die in IT-Netzwerken verwendet werden – also auch die Millionen von IoT-Devices. Das jüngste Beispiel in den USA – hier wurden Produkte von fünf bekannten Unternehmen und OEM-Herstellern aus Sicherheitsgründen ausdrücklich für den Einsatz in Behörden verboten – zeigt, wie wichtig eine Regulierung für solche Geräte ist.“ Eine Sicherheitslücke in der Firmware eines Netzwerkgerätes des Herstellers Citrix nutzten Hacker bei dem Angriff auf die Uniklinik Düsseldorf im September 2020 aus. Es dauerte einen ganzen Monat, bis das Krankenhaus wieder seinen Regelbetrieb aufnehmen konnte. „Wer dann noch behauptet, dass eine gesetzliche Regulierung hier einen fragwürdigen Mehrwert bietet, hat offensichtlich die Zeichen der Zeit nicht erkannt, oder ist sich des enormen Risikos nicht bewusst“, resümiert Richter. Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung innerhalb ihrer IT-Struktur einzusetzen. Das gilt für bundesweit rund 90 Kliniken, die mehr als 30.000 vollstationäre Patienten pro Jahr versorgen. Die Whitehat Hacker von IoT Inspector begrüßen die neue Position des BSI. „Dieser Schritt ist richtig und konsequent, denn die Bedrohungslage durch Cyberkriminalität in Deutschland bleibt auf einem angespannt hohen Niveau“, sagt auch Arne Schönbohm, Präsident des BSI.

IoT Inspector GmbH

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