
An Maschinen und Anlagen gibt es eine Vielzahl beweglich trennender Schutzeinrichtungen – von kleinen Hauben bis hin zu großen begehbaren Türen. Welche Schutztür die richtige ist, bestimmt der Anwendungsfall. Welcher Sicherheitssensor dabei vorrangig zum Einsatz kommen sollte, muss in mehrerer Hinsicht überlegt sein.
Kriterien für eine sichere Zuhaltung sind vielfältig
Ein wesentliches Kriterium für eine passende Schutztürlösung findet sich in der Einbausituation selbst: z.B. der verdeckte Einbau oder die Platzsituation. Ist es platzkritisch, eignen sich Sicherheitszuhaltungen wie beispielsweise der Sicherheitsschalter mit Zuhaltung PSENmlock mini von Pilz in kompakter Bauform. Mit seinen geringen Abmessungen von 30x30x159mm findet diese Sicherheitszuhaltung praktisch immer einen Platz. Der Einbau kann inner- oder außerhalb der Schutzeinrichtung erfolgen, daneben kann der Betätiger von rechts, links und vorne flexibel angebracht werden – passend zur Anwendung. Eine solche platzsparende Variante macht so vor allem an kleineren Schwenk- und Schiebetüren sowie Hauben und Klappen Sinn.
Auch Umgebungsbedingungen betrachten
Überdies muss bedacht werden, ob besonders raue Umgebungsbedingungen wie z.B. Staub in Form von Holzspänen oder etwa auch Wasser herrschen. Dann ist eine Zuhaltung gefragt, die ein hygienegerechteres Design aufweist bzw. mit Edelstahlelementen erhältlich ist. Mit der Sicherheitszuhaltung PSENslock 2 von Pilz etwa kann eine sichere Schutztürüberwachung mit Prozesszuhaltung auch in robusten Umgebungsbedingungen umgesetzt werden, da sie die Schutzart IP67 erfüllt. Bei dieser Zuhaltung kann dazu die Rastkraft – also die Kraft, die einen Sicherheitsschalter mit dem Betätiger verbindet – über einen RFID-Tag individuell eingestellt werden. Anwender können für die jeweilige Maschine die Sicherheit passgenau umsetzen.
Wann Verriegelung, wann Verriegelung mit Zuhaltung?
Wird die Sicherheit über beispielsweise eine Verriegelungseinrichtung umgesetzt, muss diese u.a. die gefahrbringende Bewegung einer Maschine so lange verhindern, wie die beweglich trennende Schutzeinrichtung – etwa eine Schutztür – geöffnet ist. Praktisch gesprochen: Die gefährliche Maschinenbewegung muss beim Öffnen der Schutzeinrichtung sofort stoppen und auch den Wiederanlauf verhindern, solange wie die Schutztür geöffnet ist.

















