Vor unberechtigten Zugriff schützen

Der unberechtigte Zugriff ist eine weitere Vorgabe aus der MVO, das Zugriffs- und Berechtigungsmanagement ein sehr wichtiges Thema hierbei. Wer darf überhaupt die Fernwartung freigeben? Der Hersteller einer mobilen Plattform? Oder ist die Fernwartung an eine gewisse Bedingung – sprich: Berechtigung – in der Produktionshalle beim Betreiber geknüpft? Das Gleiche gilt für das Umschalten zwischen Betriebsarten: Wer darf das tun, wer hat dafür die Fähigkeiten? Eine klare Rollenverteilung im Unternehmen ist also ein Muss. Das hat Vorteile: Über den erhöhten Schutz für seine Mitarbeiter hinaus können Anwender die Produktivität verbessern, weil nicht jeder berechtigt ist, die Produktion zu unterbrechen. Zum anderen bekommen Anwender mit Zugangsberechtigungssystemen wie PitMode Fusion von Pilz Hilfestellung in Form einer elektronischen Dokumentation. Mit dieser lässt sich transparent nachverfolgen, welche Gruppe welche Aktion ausgelöst hat. Betreiber erhöhen dadurch ihre Haftungssicherheit und auch der Datenschutz profitiert.

Die Umgebung als Sicherheitskriterium

Die Integration mobiler Plattformen in ihre Infrastruktur ist ebenfalls Thema der MVO. Das Ziel der MVO: Sicherzustellen, dass Gefahren durch den Einbau berücksichtigt und angemessen behandelt werden. Die MVO betrachtet eine Gesamtheit von Maschinen – verkettete Maschinen bzw. hier autonome mobile Plattformen – wie eine Gesamtmaschine. Diese muss alle Anforderungen der MVO erfüllen. Die Maschinenmodule, sprich die mobilen Plattformen, sind funktional miteinander verknüpft, sodass sich der Betrieb jedes Teilnehmers in der Flotte direkt auf den Betrieb eines anderen auswirkt. Darüber hinaus gibt es oft eine Verknüpfung mit anderen Maschinen, wie z.B. Förderbändern. Diese Verkettung von mobilen Plattformen erfordert nach der MVO eine Risikobewertung für das gesamte mobile System.

Oft werden mobile Plattformen auch zu bestehenden Maschinen bzw. in eine bereits vorhandene Infrastruktur integriert. Inwieweit diese Integration dann als Neumaschine betrachtet werden muss, ist eine gesetzliche Grauzone. Die MVO versucht, diese durch neue Details zu einer wesentlichen Veränderung zu klären. Ist die Sicherheit jedoch durch den Einbau erheblich beeinträchtigt, muss zwingend eine neue CE-Kennzeichnung des mobilen Systems durchgeführt werden.

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