Ab dem 30. Dezember tritt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für große und mittlere Unternehmen in Kraft. Sie verpflichtet diese, die Einfuhr und den Vertrieb bestimmter Rohstoffe, darunter Holz, in der EU zu gewährleisten, ohne zur Entwaldung beizutragen. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei und bis zur Anbaufläche rückverfolgbar sind, inklusive geografischer Koordinaten und Erntezeitpunkte. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Identifizierung, Bewertung und Kontrolle von Risiken entlang der Lieferkette. Verstöße können Geldbußen von 1 bis 4 Prozent des EU-weiten Jahresumsatzes nach sich ziehen.
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Bis die EUDR in Kraft tritt, bleiben nur noch wenige Monate. – Bild: Osapiens Services GmbH
Am 30. Dezember tritt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für große und mittlere Unternehmen in Kraft. Ziel: die Einfuhr und den Vertrieb bestimmter Rohstoffe und Produkte in der EU nur dann zulassen, wenn sie nicht zur Entwaldung beitragen. Betroffen ist unter anderem Holz. Unternehmen müssen bis zum Stichtag nachweisen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei und rückverfolgbar bis zur Anbaufläche sind. Dazu zählen unter anderem geografische Koordinaten sowie Erntezeitpunkte. Zudem sind sie verpflichtet, Risiken entlang der Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Verstöße können zu Geldbußen von ein bis vier Prozent des EU-weiten Jahresumsatzes führen.
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